Gutachterausschuss der Gemeinde Limbach

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind im Jahre 1960 auf Grund des Bundesbaugesetzes eingerichtet worden. Heute bildet das Baugesetzbuch (BauGB) die gesetzliche Grundlage.

 

 

Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges und an Weisungen nicht gebundenes Sachverständigengremium.

Die Gutachterausschüsse (GAG) in den Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis wurden zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeführt, der bei der Stadt Mosbach angesiedelt ist.

Die Geschäftsstelle „Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis“, Abteilung 60-3,  finden Sie bei der Stadt Mosbach im Palmschen Haus in der Hauptstraße 46 in 74821 Mosbach (Eingang Ratskeller). Zu den weiteren Kontaktdaten kommen Sie über den nachfolgenden Link. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen:

Mosbach - Gemeinsamer Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere

  • die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken 
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten 
  • die Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten 
  • Führung der Kaufpreissammlung (unter der Kaufpreissammlung versteht man die Zusammenfassung aller anfallenden Kaufverträge. Sie dient der Ermittlung von  repräsentativen Durchschnittspreisen für Grundstücke und Gebäude)

Der Gutachterausschuss soll zur Transparenz des Grundstücksmarkts beitragen und Sachverständigen sowie Interessierten Grundlagen für die Wertermittlung zur Verfügung stellen.

Alle Bodenrichtwerte können Sie auf dem Portal Boris-BW abrufen.