Stellung und Aufgaben

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er ist die Vertretung der Einwohner und wird im Neckar-Odenwald-Kreis aus sieben Wahlkreisen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist. Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, in denen Themen vorberaten oder bei Zuständigkeit des Ausschusses auch entschieden werden.