Kurzinformationen für Bürger*innen und Neubürger*innen

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um's An-, Um- und Abmelden.

Anmeldung: Wenn Sie eine Wohnung in Limbach beziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich.

Abmeldung: Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Limbach wegziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung beziehen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei

  1. einem Wegzug ins Ausland
  2. einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung.

Ummeldung: Ziehen Sie innerhalb von Limbach oder in den einzelnen Ortsteilen um, müssen Sie sich ummelden. An-, Ab- und Ummeldungen können Sie im Einwohnermeldeamt im Rathaus Limbach vornehmen. Sie benötigen dazu:

  • Meldeformular (erhalten Sie kostenlos im Rathaus)
  • Ihren Bundespersonalausweis und ggfs. die Ausweise Ihrer Familienangehörigen.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur zwei Woche beträgt. Die Nichteinhaltung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

An was Sie außerdem DENKEN sollten

  • Wenn Sie Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld sind, sollten Sie der zuständigen Behörde die neue Anschrift mitteilen.
  • Wenn Sie der Wehrüberwachung unterliegen, müssen Sie Ihren Wohnsitzwechsel innerhalb von 8 Tagen dem Kreiswehrersatzamt mitteilen.
  • Wenn Sie ein Auto besitzen, muss die neue Adresse im Kraftfahr- zeugschein eintragen werden. Sie müssen dazu Ihren (bereits geänderten) Personalausweis mitbringen. Evtl. sind neben der Adressenänderung auch neue Autokennzeichen erforderlich. Hierzu braucht man den geänderten Personalausweis sowie alle Fahrzeugpapiere.
  • Wenn Sie Gemeindeabgaben bezahlen, ersparen Sie sich und der Gemeinde sehr viel Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Auch das Finanzamt sollte Ihren neuen Wohnsitz erfahren. Für die Gemeinde Limbach ist das Finanzamt Mosbach zuständig. Ihren Stromlieferanten sollten Sie über den Wohnungswechsel informieren.

Für die Wasserversorgung ist die Gemeinde zuständig. Als Hauseigentümer sind Sie gegenüber der Gemeinde Zahlungspflichtiger und sollten sich wegen der Ablesung des Zählerstandes mit dem Rechnungsamt in Verbindung setzen. Bei einem Mietverhältnis erfolgt die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühr grundsätzlich über den Vermieter. Die Bestellung bzw. Abmeldung einer Mülltonne erfolgt bei der An-, Um- bzw. Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Hier kann auch die Änderung des Behältervolumens beantragt werden. Die Mülltonne wird von der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (Kwin) gebracht, umgetauscht bzw. abgeholt. Kündigen Sie Ihr Telefon am alten Wohnsitz rechtzeitig. Wünschen Sie auch in der neuen Wohnung ein Telefon, so können Sie gleichzeitig mit der Kündigung des alten Anschlusses den neuen beantragen. Sollte Ihre Post nachgesandt werden, stellen Sie bitte einen Nachsendeantrag bei Ihrem bisherigen Zustellpostamt. In der Gemeinde Limbach unterhält die Deutsche Post AG derzeit folgende Agentur: Heidersbacher Straße 5a, 74838 Limbach. Als Rundfunk- und Fernsehteilnehmer geben Sie bitte der Gebühreneinzugszentrale Ihre neue Anschrift bekannt. Änderungsformulare liegen in den Banken und Sparkassen aus und können dort ausgefüllt wieder abgegeben werden.

Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihrer Bank, Krankenkasse und Versicherungen Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Wenn Sie Kinder im Kindergarten- oder Schulalter haben: Anmeldung beim Kindergarten bzw. der Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen.