Beantragung Wahlschein
Beantragung Wahlschein
Landtagswahl 2026 - Briefwahl
Liebe Wählerinnen und Wähler,
am 08. März findet die Landtagswahl statt. Für die Briefwahl zu dieser Wahl gilt:
Ø Die Wahlbenachrichtigungen gehen Ihnen in den nächsten Tagen zu.
Ø Die Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Donnerstag den 05.03.2026 um 12.00 Uhr per Internet beantragt werden. Eine Beantragung auf dem Rathaus ist bis spätestens Freitag, den 06.03.2026, um 15.00 Uhr, möglich.
Ausnahme: Wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag 15 Uhr beantragen.
Klicken Sie am Ende des Textes auf „HIER“ und Sie werden zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten weitergeleitet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Ø Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei uns im Rathaus direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Eine Wahlkabine wird aufgestellt sein.
Ø Auch aufgrund unserer Erfahrungen bei anderen Wahlen weisen wir Sie daraufhin, sich bitte binnen 3-4 Tagen nach Beantragung der Briefwahlunterlagen, gerade kurz vor der Wahl, zu melden, wenn Ihnen diese nicht zugegangen sind.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt mit folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Gemeindeverwaltung Limbach
Herr Kochendörfer
Muckentaler Str. 9
74838 Limbach
Tel.: 06287/9200-18
Fax: 06287/9200-28
Rainer.Kochendoerfer(@)Limbach.de
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Wahlamt
HIER können Sie ganz bequem per Internet Ihren Wahlschein für die Landtagswahl am 08.03.2026 beantragen.
Ihre
Gemeindeverwaltung
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehinder-tenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausge-liefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig auf-gesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot inte-ressieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.