Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Sonntag, den 23. Februar finden die vorgezogenen Wahlen zum 21. Bundestag der Bundesrepublik Deutschland statt. Wählen ist ein Grundrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land und gehört zu den wichtigsten unserer Demokratie. Durch die Teilnahme an der Wahl können auch Sie ganz persönlich über die Gestaltung der Politik auf Bundesebene in den kommenden Jahren mitbestimmen. Mit Ihrer Wahl bringen Sie zum Ausdruck, was Sie wollen - denn Sie wissen am besten, was gut für Sie ist. Nutzen Sie deshalb Ihr Wahlrecht, als wichtiges demokratisches Recht, und nehmen Sie an der Wahl mit dem persönlichen Gang in Ihr Wahllokal oder durch Briefwahl teil. Nachfolgend erhalten Sie erneut Informationen und Hinweise zur Durchführung der Wahl in unserer Gemeinde.

Herzlichst, Ihr Thorsten Weber,

Bürgermeister

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben wurden an alle Wahlberechtigten zugestellt, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal festgelegt, in dem das Wahlrecht am 23. Februar ausgeübt werden kann. Bitte bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben am Wahltag mit in das Wahllokal.

Auch wegen diverser Faschnachtsveranstaltungen haben sich die Räumlichkeiten für die Urnenwahl teilweise geändert. Die folgenden Wahlbezirke samt Wahllokale gibt es:

Wahlbezirk 01:

Limbach

Wahlraum:

Limbach, Feuerwehrhaus Limbach, Muckentaler Straße 18

rollstuhlgerecht

Wahlbezirk 02:

Balsbach

Wahlraum:

Balsbach, Feuerwehrhaus, Klosterstraße 15

Wahlbezirk 03:

Heidersbach

Wahlraum:

Heidersbach, Feuerwehrhaus Heidersbach, Schulungsraum, Bundesstraße 8

rollstuhlgerecht

Wahlbezirk 04:

Laudenberg

Wahlraum:

Laudenberg, Feuerwehrhaus, Am Kirchplatz 9

rollstuhlgerecht

Wahlbezirk 05:

Scheringen

Wahlraum:

Scheringen, Rathaus, Schulstraße 4 rollstuhlgerecht

Wahlbezirk 06:

Wagenschwend

Wahlraum:

Wagenschwend, Dorfgemeinschaftshaus, Haupt­straße 45

rollstuhlgerecht

Wahlbezirk 07:

Krumbach

Wahlraum:

Krumbach, Dorfgemeinschaftshaus, Ortsstraße 12

rollstuhlgerecht

Neben der Urnenwahl besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Briefwahl. Und so funktioniert´s:

Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ist ein Antrag für die Briefwahl abgedruckt. Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, ist dieser Antrag von der entsprechen­den Person auszufüllen und persönlich zu unterschreiben.

Wie bereits veröffentlicht, besteht bis am Donnerstag vor der Wahl, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr die Möglichkeit, die Briefwahl­unterlagen über das Internet zu beantragen. Nutzen Sie bitte den Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08225052

Bitte beantragen Sie gerade bei dieser Wahl wegen der verkürzten Fristen Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig nach Zugang der Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, bei der Gemeinde­verwaltung angefordert und gleichzeitig abgeholt werden. Auch ist eine sofortige Wahl im Rathaus möglich. Wahlkabine und Wahlurne stehen bereit.

Bei einer Antragstellung in den letzten Ta­gen vor der Wahl ist zu beachten, dass die Zustellung per Post an den/die Wähler/in ggf. nicht mehr rechtzeitig möglich ist. In Ausnahmefällen, wie die der Absonderung und plötzlichen Er­krankung, ist die Ausstellung bis zum Wahltag 15 Uhr möglich.

Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr, im Briefkasten am Rathaus, Muckentaler Straße 8d, 74838 Limbach eingehen.

Es werden keine Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen angenommen.

Später eingehende Wahlbriefe finden keine Berücksichtigung mehr. Der/ die Wähler/in (m/w/d) muss den Wahlbrief rechtzeitig auf den Weg bringen.