Anmeldung: Wenn Sie eine Wohnung in Limbach beziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich.
Abmeldung: Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Limbach wegziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung beziehen. Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei
- einem Wegzug ins Ausland
- einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung.
Ummeldung: Ziehen Sie innerhalb von Limbach oder in den einzelnen Ortsteilen um, müssen Sie sich ummelden. An-, Ab- und Ummeldungen können Sie im Einwohnermeldeamt im Rathaus Limbach vornehmen. Sie benötigen dazu:
- Meldeformular (erhalten Sie kostenlos im Rathaus)
- ihren Bundespersonalausweis und ggfs. die Ausweise Ihrer Familienangehörigen.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur zwei Woche beträgt. Die Nichteinhaltung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.